Informationen für Netzbetreiber

Pflichten für Netzbetreiber im MaStR

Netzbetreiber haben eine besondere Rolle im MaStR inne. Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur sind sie für die Sicherstellung der Datenqualität im MaStR zuständig. Zur Umsetzung dieser Zusammenarbeit haben die Netzbetreiber die folgenden Pflichten:

Bearbeitung von Netzbetreiberprüfungen

Registrierung von Daten zu Lokationen und Netzanschlusspunkten

Meldung von fehlenden Registrierungen

Registrierung von Gebietsabgaben durch Übertragungen von Einheiten

Registrierung von Umwandlungen und Umfirmierungen

Registrierung von Änderungen der Bilanzierungsgebiete

Bearbeitung von Netzbetreiberprüfungen

Gemäß § 13 Absatz 1 und 2 MaStRV müssen die Netzbetreiber die durch den Anlagenbetreiber eingetragenen Daten nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur prüfen. Die Aufforderung erfolgt im MaStR auf Basis eines Ticketsystems.

Das Handbuch zur Netzbetreiberprüfung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) gibt Hinweise und die Prozessbeschreibung zur Handhabung der Netzbetreiberprüfung im Marktstammdatenregister.

Die Liste der Netzbetreiberprüfungsrelevanten Daten Version 26.1 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei) gibt einen Überblick, welche Daten gemäß MaStRV im Rahmen der Netzbetreiberprüfung geprüft werden müssen.

Registrierung von Daten zu Lokationen und Netzanschlusspunkten

Gemäß § 14 MaStRV müssen die Netzbetreiber Daten zu technischen Lokationen und Netzanschlusspunkten im MaStR registrieren. Diese Registrierung ist integriert in den Prozess des Netzbetreiberprüfung, daher können Hinweise zu diesem Schritt dem Handbuch zur Netzbetreiberprüfung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) entnommen werden.

Die Datei MaStR-Datendefinitionen Netze und Lokationen Version 26.1 (Excel, Datei ist nicht barrierefrei) gibt einen Überblick über die registrierenden Daten.

Registrierung von Umwandlungen oder Umfirmierung von Netzbetreibern

Wenn Unternehmen umfirmieren, Unternehmensteile kaufen oder verkaufen oder andere unternehmerische Veränderungen vornehmen, ist ggf. auch eine Änderung der Registrierung im MaStR erforderlich.

Bei Umwandlungen oder Umfirmierungen von Netzbetreibern ist insbesondere zu klären, ob aufgrund der Änderung ein neuer Netzbetreiber registriert werden muss oder ob die Daten des bereits registrierten Netzbetreibers bearbeitet werden dürfen.

Wenn ein Netzbetreiber seine Tätigkeit beendet, muss für diesen Netzbetreiber ein Tätigkeitsende registriert werden, zusätzlich sind die Hinweise zur Registrierung von Gebietsabgaben durch Übertragung von Einheiten zu beachten.

Das Handbuch zur Registrierung von Umwandlungen und Umfirmierungen (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) gibt Hinweise, wie bei den verschiedenen Arten vorzugehen ist.

Wenn im MaStR unter Anwendung des Handbuches Änderungen an den Daten eines Netzbetreibers oder ein neuer Netzbetreiber registriert werden, dann benötigt die Bundesnetzagentur zur Plausibilisierung der Änderungen eine Information über den jeweils vorliegenden Grund. Zur Mitteilung des Grundes soll das folgende Formular verwendet werden:
Formular - Gründe zur Änderung von Marktakteursdaten (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)

Das Formular soll über das Kontaktformular unter der Angabe des Betreffs „Legitimierung“ übermittelt werden.

Registrierung von Änderungen der Bilanzierungsgebiete

Bei der Zusammenlegung oder Aufsplittung von Bilanzierungsgebieten im eigenen Netz kann im MaStR ebenfalls der Prozess der Übertragung von Einheiten verwenden werden.

In diesem Fall sind der bisherige und der neue Netzbetreiber in diesem Prozess identisch. Das bedeutet, bei der Beantragung der Übertragung von Einheiten muss sich der Netzbetreiber selber auswählen. Im Formular für „Gründe zur Änderung von Marktakteursdaten“ kann der Grund „Zusammenlegung und Aufsplittung“ entsprechend ausgewählt werden.