Pflichten im MaStR

Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Die Pflichten ergeben sich aus der MaStR-Verordnung, die auf Basis von §§ 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes vom Deutschen Bundestag erlassen wurde. Die Verordnung enthält Pflichten für Marktakteure und Pflichten im Zusammenhang mit Anlagen/Einheiten. Für die Erfüllung vieler Pflichten gelten nach der MaStR-Verordnung Fristen, meist ist eine Monatsfrist vorgesehen.

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Wann ist die Pflicht zur Registrierung erfüllt?

Verschiedene energierechtliche Vorschriften knüpfen an die Erfüllung der Registrierungspflicht im MaStR an. Aus diesem Grund sind die Kriterien für die Einhaltung der Registrierungsvoraussetzung von besonderer Bedeutung. Weitere Informationen zu den Anforderungen sind im Dokument Hinweis zur Erfüllung der Registrierungspflicht (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) enthalten.