FAQ

Die aktuell wichtigsten Fragen

Ein Balkonkraftwerk muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Seit dem 16. Mai 2024 (Inkrafttreten des Solarpakets) entfällt die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen, auch "Balkonkraftwerke" genannt, die die üblichen Leistungswerte (Bruttoleistung 2.000 W, zugeordnete Wechselrichterleistung 800 W) nicht überschreiten und für die auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird. Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister wird der Anschlussnetzbetreiber über die Daten des Anlagenbetreibers und der Anlage automatisiert informiert.

Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) finden Sie in der Online-Hilfe.

Im Marktstammdatenregister ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit zu registrieren. Im Fall von Balkonkraftwerken ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist. Das ist i.d.R. der Zeitpunkt, an dem das Balkonkraftwerk aufgebaut oder angebracht ist und der Stecker zum ersten Mal in eine Steckdose eingesteckt wurde.

Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, dann müssen und können Sie den Batteriespeicher gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist auf der dazugehörigen Website https://www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen.

Um festzustellen, ob Ihre Registrierung im Markstammdatenregister erfolgreich war, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich unter www.marktstammdatenregister.de mit Ihrem Benutzernamen und dem von Ihnen gewählten Passwort an. Sollten Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen haben, können Sie Ihre Anmeldedaten dort erneut anfordern.
  2. Nach der Anmeldung befinden Sie sich auf Ihrer persönlichen Startseite. Hier befinden sich in der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ alle Einheiten, die von Ihnen erfolgreich registriert wurden.
  3. Über das zweite Symbol von links (Dokument) können Sie sich eine Registrierungsbestätigung für die jeweilige Einheit herunterladen.

Wenn Ihnen keine Einheit in der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ angezeigt werden, dann ist Ihre Registrierung nicht abgeschlossen und Sie müssen noch eine Einheit registrieren.

Verwenden Sie hierzu die blau hinterlegte Schaltfläche „+Einheit registrieren“. Damit startet der Registrierungsassistent, der Sie durch die Registrierung der Einheit führt. Folgen Sie nun mit der Schaltfläche „Weiter“ dem Registrierungsassistenten bis zum Abschluss der Registrierung über die Schaltfläche „Registrierung abschließen“.

Es könnte auch sein, dass Sie die Registrierung Ihrer Einheit beim ersten Mal nicht vollständig abgeschlossen haben. In diesem Fall wird Ihnen nur eine Einheit in der Liste „Einheiten in Bearbeitung, Registrierung nicht abgeschlossen“ angezeigt. Diese Registrierung können Sie nun über die Schaltfläche „Erfassung fortsetzen“ abschließen.

Nach der Marktstammdatenregisterverordnung (§ 23 Absatz 1 MaStRV) soll der Anschlussnetzbetreiber die Auszahlungen von Förderungen zurückhalten, wenn er feststellt, dass die Anlage nicht im MaStR registriert ist. Der Zahlungsstopp dient dazu, die Betreiber zur Registrierung ihrer Anlagen anzuhalten. Die aufgrund dieser Sanktionierung zurückbehaltene Zahlungen werden nach der Registrierung ausgezahlt. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt diese Regelung für sämtliche Anlagen.

Mit dem Zahlungsstopp weist der für Ihre Anlage zuständige Netzbetreiber Sie darauf hin, dass er noch keine Zuordnung der bei ihm hinterlegten Anlagendaten zu einer im Marktstammdatenregister registrierten Anlage vornehmen konnte. Grund dafür kann eine deutliche Abweichung der Stammdaten (Inbetriebnahmedatum, Standort, Leistung, Betreiber) sein, oder dass tatsächlich noch keine Registrierung erfolgt ist.

Generelle Informationen zum Thema Sanktionierung und an wen Sie sich bei Fragen und Beschwerden wenden können, finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/solaranlagen.html

Grundsätzlich ist die Bundesnetzagentur für die Klärung von Einzelfällen nicht zuständig und darf keine Rechts- und Projektberatung durchführen. Wenden Sie sich mit Ihren konkreten Fragen an Ihren Anschlussnetzbetreiber. Im Streitfall sind die Zivilgerichte oder die Clearingstelle EEG/KWKG zur Klärung berufen.

Die Daten Ihres Marktakteurs und Ihrer Anlage werden nach der Registrierung durch den Netzbetreiber überprüft. Falls hierbei eine Abweichung festgestellt wird, werden Sie zur Korrektur der Daten aufgefordert. Dies geschieht, in dem Ihnen im MaStR ein sogenanntes Ticket zugewiesen wird. Darin werden Sie über die abweichenden Daten informiert und wie Sie reagieren können. Die Information, dass Sie eine Datenkorrektur durchführen müssen, erhalten Sie auch per E-Mail.

Melden Sie sich im MaStR-Webportal mit ihrem Benutzerkonto an. Im Hauptmenü unter "Ticketprozesse > Anstehende Ticketprozesse" sehen Sie alle Tickets, die für Sie zur Bearbeitung vorliegen. Sie können das Ticket aus der Liste heraus öffnen und finden darin eine Beschreibung des Anlasses und was für Sie zu tun ist, um das Ticket zu bearbeiten.

Grundsätzlich finden Sie unter dem folgenden Link Unterstützung bei der Bearbeitung des Korrekturvorschlages. Hier werden Ihnen eine ausführliche Videoanleitung sowie ein erklärendes Handbuch (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) zur Verfügung gestellt, die Sie durch alle notwendigen Schritte führen: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/datenkorrektur.html

  • Die Anlage wurde schon als „In Betrieb“ registriert, tatsächlich hat aber die Inbetriebnahme noch gar nicht stattgefunden. Bitte wenden Sie sich unter Nennung Ihrer MaStR-Nummer über das Kontaktformular an den Service. Dort wird geprüft, ob eine Korrektur des Betriebsstatus möglich ist, ob eine Neuregistrierung erfolgen muss, oder ob eine Löschung der Registrierung erfolgt.
  • Die Anlage ist als „In Planung“ registriert. Sie können jederzeit, auch mehrfach, das geplante Inbetriebnahmedatum nach Anmeldung im Webportal anpassen. Erst wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist, ändern Sie den Betriebsstatus im Webportal von „In Planung“ auf „In Betrieb“.
  • Wird die Anlage gar nicht realisiert, beantragen Sie im Portal die Löschung Ihres Eintrags im Register. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Webhilfe unter „Verwaltung der Einheit“.

Was ist das MaStR?

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes geführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann.

Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt das einheitliche und vollständige Register eine Vereinfachung und eine deutliche Steigerung der Datenqualität dar. Behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Das MaStR dient damit auch der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bei den zahlreichen Meldepflichten.

Im Marktstammdatenregister tragen sich einerseits die verschiedenen Beteiligten des Energiemarktes ein (die sogenannten Marktakteure), zum anderen stellt das MaStR das zentrale Register für Anlagen im Strom- und Gasbereich dar. Welche Marktakteure und Anlagen registrierungspflichtig sind, wird im Thema genauer beschrieben.

Bei Stammdaten handelt es sich um diejenigen Daten, die sich nicht oder nur selten ändern (z.B. Adressdaten, Kontaktdaten und die Unternehmensform bei Marktakteuren oder Standortangaben und technische Daten bei Anlagen).

Nicht im MaStR erfasst werden die sogenannten Bewegungsdaten, die sich häufig ändern und regelmäßig ermittelt werden (z.B. Zählerstände, Erzeugungsmengen, Speicherfüllstände und Vertragsbeziehungen).

Für eine vollständige Definition aller Datenfelder finden Sie im Dokumenten-Download-Bereich mehrere Dateien zum Herunterladen. Darin können Sie nachschlagen, welche Datenfelder für welche Fälle erfasst werden, ob sie vertraulich sind und welche Wertebereiche gelten. Dies ist in der Regel aber nur für Nutzer des relevant.

Wenn Sie dagegen wissen möchten, welche Daten Sie für die Registrierung brauchen, können Sie unsere Registrierungshilfen nutzen.

Die bisher bestehenden Register sind unvollständig und haben oftmals keine ausreichende Datenqualität. Zudem wird durch die Existenz verschiedener Register für verschiedene Zwecke der notwendige Austausch von wichtigen Informationen rund um die Energieversorgung erschwert. Das MaStR ist das erste umfassende Register, das den gesamten Energiemarkt abbildet.

Am 1. Juli 2017 ist die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung" (kurz MaStRV) in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist geregelt, wer sich als Person oder Organisation registrieren muss und welche Anlagen registriert werden müssen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die MaStRV finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in §§ 111e und 111f.

Unter folgendem Link kann die Verordnung eingesehen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/.

Nein. Die Registrierung ist gebührenfrei, insbesondere erhält man keinen Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur. Wenn man zur Registrierung die Unterstützung eines Dienstleisters in Anspruch genommen hat, dann können hierfür Kosten entstehen, für die Sie vom Dienstleister eine Rechnung erhalten.

Im Marktstammdatenregister werden MaStR-Nummern als Identifikationsnummern u. a. für Marktakteure, Marktrollen und Anlagen vergeben. Die Nummer besteht aus drei Buchstaben und zwölf Ziffern. Über die Buchstaben ist erkennbar, um was es sich dabei handelt, zum Beispiel "ABR" für einen Anlagenbetreiber oder "SEE" für eine Stromerzeugungseinheit.

Durch die eindeutige Nummer wird es in Zukunft einfacher, Ihre einmal erfassten Daten anderen Behörden oder Marktakteuren zur Verfügung zu stellen. Im Idealfall geben Sie nur noch Ihre MaStR-Nummer an und der Empfänger kann die Daten Ihrer Anlage über das MaStR abrufen.

Die MaStR-Nummern für Ihren Marktakteur und Ihre Anlage werden mit der Registrierung erzeugt und Ihnen angezeigt. Sie können sich diese gerne notieren; sie stehen Ihnen aber auch jederzeit im Portal zur Verfügung und sind Teil der Registrierungsbestätigung, die Sie nach der Registrierung einer Einheit herunterladen können.

Weitere Informationen: Hintergrundinformationen in der Webhilfe

Beim Absender noreply@marktstammdatenregister.de handelt es sich um eine reguläre, sichere E-Mail-Adresse des Marktstammdatenregisters. Das englische Wort „noreply“ ist dabei ein Hinweis, dass Sie auf diese Mail nicht antworten können. Diese Mails müssen von Ihnen nur gelesen und die Hinweise darin befolgt werden. Eine Antwort auf die Mail ist nicht vorgesehen.

Eine Mail mit dem Absender noreply@marktstammdatenregister.de erhalten Sie zum Beispiel, nachdem Sie das Benutzerkonto angelegt haben. Über einen Link in der noreply-Mail müssen Sie Ihr Benutzerkonto aktivieren.

ACHTUNG: Diese E-Mails können auch in Ihrem Spam-Ordner ankommen. Sie sind dann trotzdem gültig und können ohne Risiko gelesen und bearbeitet werden.

Wer muss sich registrieren?

Wer sich im MaStR registrieren muss und was, ist grundsätzlich in der MaStRV geregelt. Dazu zählen:

Marktakteure: Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen, sind verpflichtet, sich im MaStR zu registrieren. Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber der Strom- und Gasnetze sowie die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen. Eine vollständige Auflistung bietet der Abschnitt Welche Marktakteure sind zur Registrierung verpflichtet?
Siehe auch

Anlagen: Generell müssen alle aktiven, ans Netz angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Gas registriert werden. Dies betrifft auch oder . Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.
Siehe auch Welche Anlagen müssen registriert werden?

Die Frage, wer der Betreiber einer Einheit oder Anlage ist, kann in den allermeisten Fällen ohne weiteres beantwortet werden. In manchen Fällen, insbesondere bei großen Anlagen, kann die Frage komplizierter sein. Anlagenbetreiber einer Stromerzeugungseinheit ist,

  • wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Einheit/Anlage ausübt,
  • ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich bestimmt und
  • das wirtschaftliche Risiko des Anlagenbetriebs trägt.

Vgl. dazu den Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Eigenversorgung, insbesondere S. 22 ff. (www.bnetza.de/eigenversorgung)

Es gilt der Grundsatz: Jede Einheit und jede Anlage wird von genau einem Anlagenbetreiber betrieben. Dies kann entweder eine natürliche Person sein, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft wie beispielsweise eine GmbH, eine GbR oder ein e.V.

Das Eigentum an der Anlage kann ein Indiz dafür sein, wer der Anlagenbetreiber ist. Relevant ist aber einzig, wer gemäß den vorstehend genannten Kriterien die Anlage betreibt. Die steuerrechtliche Einordnung und das tatsächliche Vorgehen von Netzbetreibern sind für die Frage, wer der Anlagenbetreiber ist, nicht von Belang.

Wegen der Häufigkeit der Fragestellung sollen zwei Beispiele erläutert werden:

  • Familien-Konstellation. Bei Familienmitgliedern, die in gemeinsamen Wohnungen leben, ist es unerheblich, ob die Anlage von einem Familienmitglied oder von der Familie gemeinsam betrieben wird. Im MaStR kann ein Familienmitglied oder die Familie als Ganzes als Anlagenbetreiber registriert werden. Für diese Konstellationen gibt es im MaStR die Möglichkeit, die Anrede „Familie“ auszuwählen. Diese Anrede soll auch dann gewählt werden, wenn es sich beim Anlagenbetreiber nicht um eine Familie im engeren Sinne, sondern um eine sonstige Lebensgemeinschaft natürlicher Personen handelt, z.B. Eheleute.
  • Gemeinschafts-Anlage: Wenn sich eine Gruppe (z.B. die Eigentümergemeinschaft eines Hauses) zusammenzuschließt um gemeinsam eine Solaranlage zu betreiben, dann ist dieser Zusammenschluss (zum Beispiel als GbR) auch als Betreiber der Anlage anzusehen und entsprechend ins MaStR einzutragen.

Hinweis: Die Registrierung im Marktstammdatenregister hat nach § 8 Absatz 3 MaStRV keine feststellende Wirkung im Hinblick auf das Vorliegen von Tatsachen. Die Zuordnung einer Anlage zu einem Anlagenbetreiber kann durch den Eintrag ins Marktstammdatenregister weder erzeugt noch geändert, sondern nur dokumentiert werden.

Wir empfehlen Ihnen für alle Fragen rund um die Registrierung die Registrierungshilfen und die Schritt für Schritt - Videoanleitungen auf den Hilfeseiten.

Die Registrierung kann auch von einer anderen Person übernommen werden, zum Beispiel durch Ihre Kinder oder den Installateur, der Ihre Anlage installiert hat. Diese Person legt dann ein eigenes Benutzerkonto an, registriert aber Sie als Anlagenbetreiber und Ihre Anlage. Sie müssen diese andere Person jedoch bevollmächtigen und sich versichern, dass alle für die Registrierung vorliegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über unsere Servicehotline keine vollständige Registrierung Ihrer Anlage durchführen können.

Ja, nach dem Start des MaStR-Webportals 2019 müssen alle Anlagenbetreiber sich und ihre Anlagen erneut registrieren, auch wenn bereits eine Meldung in früheren Registern der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Aufgrund von Datenschutzauflagen ist es nicht möglich, Ihnen Ihre bestehenden Daten im MaStR-Webportal zur Übernahme anzubieten. Somit ist auch eine automatische Übernahme der früheren Daten nicht möglich.

Mit Start des MaStR-Webportals sind diejenigen Stromlieferanten zur Registrierung im MaStR verpflichtet, die Dritte aus einem Bilanzkreis beliefern. Dies sind also ausschließlich Stromlieferanten, die Strom unter Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung oder eines geschlossenen Verteilernetzes liefern.

Was ist im MaStR zu registrieren?

Registriert werden muss/müssen

  • jede Stromerzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll, und
  • jede Gaserzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Gasnetz angeschlossen ist oder werden soll.
  • Verbrauchsanlagen, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen, d.h. dass beispielsweise auch kleine Balkon-Solaranlagen registriert werden müssen.

Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden.

Weitergehende Informationen bietet der Abschnitt: Welche Anlagen müssen registriert werden?

In der Regel sind Anlagen registrierungspflichtig, auch wenn sie keinen Strom ins Netz einspeisen, weil die Stromerzeugungseinheit (z.B. die Solaranlage) über die lokalen Leitungen (z.B. über das Hausnetz) eine Verbindung mit dem Netz der allgemeinen Versorgung hat. Die Verbindung besteht unabhängig davon, ob sie für die Einspeisung von Strom verwendet wird.

Nur Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung, als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss. Dies gilt nur in seltenen Fällen z.B. in abgelegenen Berghütten ohne Netzanbindung.

Verbindungen zum Netz vor Ort müssen technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt. Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber wiederherstellen können, entbinden Sie nicht von einer Pflicht sich selbst und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ja, nach dem Start des MaStR-Webportals 2019 müssen alle Anlagenbetreiber sich und ihre Anlagen erneut registrieren, auch wenn bereits eine Meldung in früheren Registern der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Aufgrund von Datenschutzauflagen ist es nicht möglich, Ihnen Ihre bestehenden Daten im MaStR-Webportal zur Übernahme anzubieten. Somit ist auch eine automatische Übernahme der früheren Daten nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Anlage schon einmal vor Start des MaStR-Webportals bei der Bundesnetzagentur registriert hatten, ist Ihnen per Post eine Registrierungsbestätigung zugegangen. Darin ist die bisherige Registrierungsnummer Ihrer Anlage benannt. Diese tragen sie bei der neuen Registrierung im MaStR-Webportal ein.

Sollte Ihnen das Schreiben nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular unter www.marktstammdatenregister.de/kontakt oder telefonisch unter 0228/14-3333 an die Hotline des Marktstammdatenregisters.

Als „Einheiten“ werden ortsfeste technische Einrichtungen bezeichnet, die Strom bzw. Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen. In den meisten Fällen ist bei der Stromerzeugung unter einer Einheit ein „Generator“ zu verstehen.

Viele Stromerzeugungsanlagen bestehen aus genau einer Einheit, z.B. einem einzelnen Windrad. Es gibt aber auch große Stromerzeugungsanlagen, die aus mehreren Einheiten zusammengesetzt sind, z.B. Wasserkraftwerke mit mehreren Turbinen oder Biomasseanlagen mit mehreren Generatoren. Im Bereich Photovoltaik werden die Module .

Eine Registrierung von Einheiten in der Entwurfs- oder Errichtungsphase, deren Inbetriebnahme geplant ist (Projekte), ist nach der MaStRV verpflichtend, wenn diese eine Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Windenergie-auf-See-Gesetz benötigen.

Für die Teilnahme an Ausschreibungen kann sich eine Registrierungspflicht für die Genehmigung von geplanten Biomasseanlagen aus dem EEG ergeben.

Die Registrierung dieser Einheiten muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung zusammen mit der erteilten Zulassung erfolgen.

Andere geplante Anlagen können auf freiwilliger Basis ebenfalls vor der Inbetriebnahme im MaStR registriert werden.

Wenn eine im Status „in Planung“ registrierte Anlage in Betrieb genommen wird, muss dieses Ereignis im Marktstammdatenregister registriert werden . Eine fristgerechte Registrierung der Inbetriebnahme ist Voraussetzung für die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge.

Ja, für die Registrierungspflicht im MaStR gibt es keine Altersgrenze für Anlagen. Alle Anlagen, die noch genutzt werden, müssen unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im MaStR registriert werden.

Die Frage unter welchen Voraussetzungen ortsfeste Notstromaggregate sowie Stromerzeugungseinheiten zur unterbrechungsfreien Stromversorgung oder Sicherheitsbeleuchtung registriert werden müssen, wird in folgendem Dokument durch die Bundesnetzagentur konkretisiert: Hinweise zur Registrierungspflicht von Notstromaggregaten, USVs und Sicherheitsbeleuchtung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei).

Ja, allerdings nur, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind. Ansonsten muss keine Registrierung im MaStR erfolgen. Normale Wohnhäuser sind an das Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen und damit nicht betroffen. Die Regelung betrifft also überwiegend industrielle Großverbraucher.

Bei der Registrierung von Verbrauchseinheiten können Einheiten, die über Strom- oder Gasleitungen miteinander verbunden sind und über gemeinsame Netzanschlusspunkte versorgt werden, summarisch als eine Verbrauchseinheit erfasst werden.

Siehe auch: Welche Anlagen müssen registriert werden?

Ja, alle Einheiten, die Strom oder Gas speichern und mittelbar oder unmittelbar an das Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Dies gilt insbesondere für Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage. Speicher müssen separat im MaStR registriert werden. Es handelt sich ebenfalls um Erzeugungsanlagen.

Die Frage unter welchen Voraussetzungen Batteriespeicher, die als ortsfeste Notstromaggregate oder Stromerzeugungseinheiten zur unterbrechungsfreien Stromversorgung oder Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden, registriert werden müssen, wird in folgendem Dokument durch die Bundesnetzagentur konkretisiert: Hinweise zur Registrierungspflicht von Notstromaggregaten, USVs und Sicherheitsbeleuchtung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei).

Nein. Elektrofahrzeuge mit ihren Batteriespeichern sind nicht ortsfest. Nur ortsfeste Einheiten müssen nach der Marktstammdatenregisterverordnung registriert werden.

Auch Ladesäulen/Ladestationen/Wallboxen müssen nicht im MaStR registriert werden. Bei Ladepunkten handelt es sich um Stromverbrauchseinheiten. Diese müssen nur dann im MaStR registriert werden, wenn sie an die Hoch- oder Höchstspannungsebene angeschlossen sind. Dies ist bei Ladepunkten in der Regel nicht der Fall.

Es gibt keine gesonderte Meldepflicht mehr im Marktstammdatenregister im Zusammenhang mit der Verlängerung der erhöhten Anfangsvergütung. Die Fristen für die heute nach der MaStRV geforderten Angaben zum Referenzertrag orientieren sich daher allein am Inbetriebnahmedatum der Windenergieanlage.

Inbetriebnahme vor dem 01.01.2017: Windenergieanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2017 werden nach dem zweistufigen Referenzertragsmodell gefördert. Das „Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach Ablauf des Referenzzeitraums von fünf Jahren“ ist für diese Anlagen verpflichtend im MaStR zu registrieren.

Inbetriebnahme ab dem 01.01.2017: Windenergieanlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2017 werden in der Regel nach dem einstufigen Referenzertragsmodell gefördert.
Die Betreiber dieser Anlagen sind verpflichtet, vier Angaben zum Referenzertrag zu registrieren:

  • Verhältnis der Ertragseinschätzung zum Referenzertrag nach Erstgutachten (bei der Erst-Registrierung der Anlage einzutragen)
  • Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach 5 Jahren
  • Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach 10 Jahren
  • Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach 15 Jahren

Ausnahmsweise kann für Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum nach dem 1.1.2017 ebenfalls das zweistufige Referenzertragsmodell Anwendung finden. Dies ist immer dann der Fall, wenn für die Förderung kein Zuschlag in einer Ausschreibung erforderlich ist. In diesen Fällen ist nur das „Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach Ablauf des Referenzzeitraums von fünf Jahren“ verpflichtend im MaStR zu registrieren.

Redispatch-Maßnahmen dienen zu Aufrechterhaltung der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Bislang waren nur Betreiber von konventionellen Kraftwerken mit einer Leistung von mehr als 10.000 kW am Redispatch beteiligt. Ab dem 1. Oktober 2021 sind auch Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Aus diesem Grund werden diese Anlagenbetreiber aktuell von den zuständigen Anschlussnetzbetreibern angeschrieben, weil dieser für die Redispatch-Maßnahmen Informationen benötigt, die zum Teil nicht im MaStR zu finden sind.

Die Bundesnetzagentur kann Ihnen bei den Datenmeldungen nicht weiterhelfen, bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Netzbetreiber.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/anwendungshilfe-redispatch-20-haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/.

Das Datenfeld „Inanspruchnahme Flexibilitätsprämie“ wird nur Biomasseanlagen angezeigt, die bei der Registrierung den Hauptbrennstoff Biogas oder Biomethan ausgewählt haben.

In dem Datenfeld ist anzugeben, ob für die EEG-Anlage aktuell oder geplant die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen wird oder werden soll (innerhalb der nächsten drei Monate). Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Frage mit „Nein“ zu beantworten. Das gilt auch, wenn in der Vergangenheit die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen wurde, heute aber nicht mehr.

Das Feld ist ebenso mit „Nein“ zu beantworten, wenn der Flexibilitätszuschlag in Anspruch genommen wird. Das Datenfeld bezieht sich allein auf die Flexibilitätsprämie, die nur für Anlagen in Anspruch genommen wird, die vor dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden.

Ändern sich bei einer EEG-Anlage die Tatsachen bezüglich der Flexibilitätsprämie, so ist diese Änderung gemäß §7 MaStRV innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Wie registriere ich mich und meine Anlage?

Wie in fast allen anderen Webportalen muss auch im MaStR zuerst ein Benutzer angelegt werden. Dabei wird ein Benutzername vergeben (in der Regel verwenden Sie Ihre E-Mail-Adresse) und ein individuelles Passwort. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungslink, mit dem Sie Ihr Benutzerkonto aktivieren. Danach können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten jederzeit im MaStR anmelden. Benutzername und Passwort können nach Aktivierung des Benutzerkontos jederzeit neu angefordert werden. Die Funktionen dazu finden Sie direkt auf der Anmeldeseite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Benutzerkonto/Anmelden.

Wichtig: Sie sollten mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Bei der Anmeldung im MaStR benötigt man den sogenannten "Benutzernamen".

In der Regel wird Ihre E-Mail-Adresse als Benutzernamen verwendet. Allerdings gibt es auch die Möglichkeiten, dass der Benutzername entweder aus dem Vor- und Nachnamen besteht oder dass Sie sich einen eigenen Benutzernamen ausgedacht haben.

Sollten Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, können Sie eine Liste von Benutzernamen, die Ihrer E-Mail-Adresse zugeordnet sind, anfordern.

Gehen Sie dazu auf https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Benutzerkonto/Anmelden und klicken Sie auf „Benutzername vergessen?“.

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und fordern die gewünschten Daten an.

Sofern Benutzer mit dieser E-Mail Adresse hinterlegt sind, erhalten Sie in wenigen Minuten eine E-Mail mit allen Benutzernamen, die der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse zugeordnet sind.

Sollten Sie keine E-Mail von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte die eingegebene E-Mail-Adresse und Ihren Spam-Ordner. Weitere Gründe können sein:

  • Sie haben bei Ihrer Registrierung eine andere E-Mail-Adresse verwendet
  • Ein Dritter (z.B. der Installateur) hat Sie unter dessen E-Mail-Adresse angemeldet
  • Es hat noch keine Registrierung im Marktstammdatenregister stattgefunden

Wenn Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Benutzerkonto haben (z.B. wegen einer neuen E-Mail-Adresse), dann nutzen Sie das Kontaktformular im MaStR-Webportal und senden Sie uns einen Identitätsnachweis.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es sich zurücksetzen lassen..

Unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Benutzerkonto/Anmelden klicken Sie dafür auf „Passwort vergessen?“.

Tragen Sie Ihren gewählten Benutzernamen ein und lassen Sie das Passwort zurücksetzen. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail vom MaStR mit einem Link, der Sie auf eine Seite zum Erstellen eines neuen Passwortes weiterleitet.

Sollten Sie keine E-Mail von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte die eingegebene E-Mail-Adresse und Ihren Spam-Ordner. Weitere Gründe können sein:

  • Sie haben bei Ihrer Registrierung eine andere E-Mail-Adresse verwendet
  • Ein Dritter (z.B. der Installateur) hat Sie unter dessen E-Mail-Adresse angemeldet
  • Es hat noch keine Registrierung im Marktstammdatenregister stattgefunden

Wenn Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Benutzerkonto haben (z.B. wegen einer neuen E-Mail-Adresse), dann nutzen Sie das Kontaktformular im MaStR-Webportal und senden Sie uns einen Identitätsnachweis.

Wichtig: Sie sollten mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Ein paar einfache Einstiegsfragen führen Sie zum richtigen Online-Formular. Die eigentliche Registrierung erfolgt dann in drei Schritten:

  1. Zu Beginn legen Sie ein Benutzerkonto für Sie als Person an. Hiermit können Sie sich ab sofort im MaStR-Webportal anmelden.
  2. Sie registrieren den Betreiber der Anlage. Dies können Sie als Privatperson sein oder Ihr Unternehmen/Gewerbe. Anlagenbetreiber sind eine besondere Form des Marktakteurs.
  3. Sie registrieren Ihre Anlage.

Um die Registrierung möglichst reibungslos zu machen, sollten Sie die erforderlichen Daten bzw. Unterlagen zur Hand haben. Siehe hierzu

Wichtig: Sie sollten mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Ein paar einfache Einstiegsfragen führen Sie zum richtigen Online-Formular. Die eigentliche Registrierung erfolgt dann in drei Schritten:

  1. Zu Beginn legen Sie ein Benutzerkonto für Sie als Person an. Hiermit können Sie sich ab sofort im MaStR-Webportal anmelden.
  2. Sie geben Daten zu Ihrem MaStR-Zugang an - entweder ebenfalls Sie als Person oder die Organisation, für die Sie die Registrierung vornehmen.
  3. Sie legen einen oder mehrere Marktakteure innerhalb des MaStR-Zugangs an - je wahrgenommener Marktfunktion einen.

Die Datenerfassung der angelegten Marktakteure können Sie selbst vornehmen und diese auch registrieren. Alternativ können Sie dem MaStR-Zugang hinzufügen und die Datenerfassung an diese abgeben.

Um sich im MaStR zu registrieren, sollten Sie folgende Daten bereithalten:

  • Für den Benutzer: Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum.
  • Für Marktakteure inkl. Anlagenbetreiber: Adress- und Kontaktdaten.
    Adress- und Kontaktdaten. Für Unternehmen zusätzlich, wo zutreffend, eine Registernummer (Handels-, Vereins- oder andere Register)
  • Für Anlagen: Standort, verschiedene technische Merkmale je Anlagentyp, Angaben zum Netzanschluss.
    Wo zutreffend zusätzlich Angaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder zu Genehmigungen.

Da sich die Daten für die Registrierung je nach Art der Anlage stark unterscheiden, finden Sie hier verschiedene Registrierungshilfen, die Ihnen helfen, die Registrierung vorzubereiten und alle nötigen Unterlagen zur Hand zu haben.

Bei der Registrierung im Marktstammdatenregister werden Sie bei der Angabe des Netzbetreibers vom Portal unterstützt. Ihre Anlage wird auf Basis Ihrer Angaben, wie z. B. dem Standort der Anlage, dem zuständigen Netzbetreiber zugeordnet. In einigen Fällen ist dies nicht eindeutig möglich. Dann werden Ihnen mögliche Netzbetreiber vorgeschlagen.

Den Namen des Netzbetreibers können Sie z.B. dem Netzanschlussprotokoll oder der Abrechnung für Ihre Anlage entnehmen. Sie können auch auf Ihrer Stromrechnung schauen, dort wird Ihr Netzbetreiber benannt. Achtung: ausgestellt wird die Stromrechnung von Ihrem Stromlieferanten. Dieser ist nicht Ihr Netzbetreiber.

Sie können sich auch im Internet informieren, wer Ihr Netzbetreiber ist. Hierfür steht für Stromnetzbetreiber bspw. die Internetseite https://www.vnbdigital.de/ zur Verfügung. Die Seite wird im Auftrag der Netzbetreiber vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) betrieben.

Die Online-Formulare sind in mehrere Schritte gegliedert. Beim Wechsel in den nächsten Schritt werden automatisch alle Daten zwischengespeichert. Sie stehen auch zur Verfügung, wenn Sie die Registrierung unterbrechen und später fortsetzen möchten.

So lange die Registrierung der Anlage nicht abgeschlossen ist, ist diese nicht in den öffentlichen Listen sichtbar (Systemstatus "unvollständig").

Nach der vollständig durchgeführten Registrierung Ihrer Anlage bekommen Sie angezeigt, dass die Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist. Sie können sich eine Registrierungsbestätigung für die registrierte Einheit anzeigen lassen und als Dokument herunterladen.

Melden Sie sich dafür im MaStR in Ihrem Benutzerkonto an und klicken Sie auf der persönlichen Startseite in der Liste "Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers" auf das PDF-Symbol (zweites Symbol von links) der entsprechenden Einheit. Alternativ können Sie die Bestätigung auch in der Detailansicht zu einer Einheit unter dem Reiter "Allgemeine Daten" über den Link " Registrierungsbestätigung herunterladen" speichern.

Sie bekommen keine gesonderte Nachricht über die erfolgreich abgeschlossene Registrierung. Die Bundesnetzagentur versendet keine Bestätigung.

Die Registrierung kann auch von einer anderen Person übernommen werden, zum Beispiel durch Ihre Kinder oder den Installateur, der Ihre Anlage installiert hat. Diese Person legt dann ein eigenes Benutzerkonto an, registriert aber Sie als Anlagenbetreiber und Ihre Anlage. Sie müssen diese andere Person jedoch bevollmächtigen und sich versichern, dass alle für die Registrierung vorliegen.

Am Ende der Registrierung der Anlage kann eine Registrierungsbestätigung heruntergeladen werden, diese sollten Sie sich von Ihrem Vertreter aushändigen lassen. Denn für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Daten sowie für die Einhaltung der Registrierungsfrist bleibt immer der Anlagenbetreiber verantwortlich.

Wenn ein Dritter für Sie die Registrierung übernimmt, haben Sie trotzdem die Möglichkeit die eingetragenen Daten einzusehen und ggf. sogar zu bearbeiten. Wie das geht ist in der Webhilfe unter dem Menüpunkt Benutzerverwaltung beschrieben.

Wichtig: Bis auf das Einmalpasswort sollten Sie mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Ja, das ist möglich. Jeder Benutzer und jeder Marktakteur gehört im Register genau zu einem MaStR-Zugang. Der oder die Verantwortliche des MaStR-Zugangs kann dort neue Benutzer registrieren (Im Reiter „Benutzer“ die blau hinterlegte Schaltfläche + Neuen Benutzer registrieren verwenden) und beliebig einem Marktatakteur zuordnen und mit Rechten ausstatten. Ist der zukünftige Vertreter allerdings selbst als Benutzer bereits in einem anderen MaStR-Zugang registriert, so muss für ihn in dem neuen MaStR-Zugang ein neues weiteres Benutzerkonto eingerichtet werden. Dabei kann zwar die gleiche Email-Adresse des Benutzers verwendet werden, er muss aber einen anderen Benutzernamen erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den Hilfeseiten in der Rubrik „Benutzerverwaltung“ unter dem Stichwort „Benutzerfremdregistrierung“.

Wichtig: Bis auf das Einmalpasswort sollten Sie mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Der Dritte hat über sein Benutzerkonto bzw. MaStR-Zugang Sie als Anlagenbetreiber registriert. Damit kennt das Register Sie bereits als einen sogenannten „Marktakteur“. Ein Marktakteur kann von einem MaStR-Zugang zu einem anderen übertragen werden. Dies kann z.B. nötig werden, wenn der Anlagenbetreiber die Verwaltung seiner Einheit zu einem späteren Zeitpunkt selbst übernehmen möchte. Es erfolgt damit eine „Marktakteursübertragung“.

Der Prozess der Übertragung des Marktakteurs umfasst folgende Schritte (in diesem Beispiel ist der Marktakteur ein Anlagenbetreiber und der Dritte der Installateur, der die Registrierung als Dritter durchgeführt hatte):

1. Der Anlagenbetreiber legt im MaStR ein eigenes Benutzerkonto an und erhält einen Supportcode. Es ist keine Registrierung eines Marktakteurs notwendig. Wenn er schon ein Benutzerkonto im MaStR angelegt hat, entfällt dieser Schritt.

Der Anlagenbetreiber kann seinen Supportcode finden, indem er sich in seinem Benutzerkonto anmeldet und beim "Benutzerprofil" die Option "MaStR-Zugang ansehen" auswählt.

Der Anlagenbetreiber informiert den Installateur über sein Vorgehen und übermittelt ihm seinen Supportcode außerhalb des MaStR (z.B. per Mail oder per Telefon).

2. Der Installateur stößt die Übertragung im MaStR an. Dazu soll sich der Installateur einloggen. Unter "Meine Markteure" findet er ein kleines Augensymbol, dieses Symbol soll er anklicken, dann die Schaltfläche "Weitere Aktionen" anklicken und die Option "Übertragung anbieten" auswählen. In das obere der beiden Felder muss er den Supportcode des Anlagenbetreibers eintragen. In das untere Feld soll der Installateur die Sicherheitsabfrage angeben.

3. Der Anlagenbetreiber bekommt eine entsprechende Nachricht im Marktstammdatenregister. Dort kann er sich den Prozess der Übertragung noch einmal genau ansehen und annehmen.

Eine ausführliche Beschreibung des Prozesses inkl. Screenshots finden Sie im Handbuch „Marktakteursübertragung“ (PDF, Datei ist nicht barrierefrei).

Es gelten unterschiedliche Fristen.

Für alle Einheiten, EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel für die Registrierung der Inbetriebnahme:

Art der Anlage
Inbetriebnahmedatum
Registrierungsfrist
Anmerkung
Alle Einheiten, EEG- und KWK-Anlagen
vor dem 1. Juli 2017
30.September 2021
Alle Einheiten, EEG- und KWK-Anlagen
ab dem 1. Juli 2017
1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage
Abweichende Regelung für zwischen 1.7.2017 und 31.1.2019 registrierte EEG- und KWK-Anlagen in Betrieb*
nicht relevant
Anlage gilt als registriert im Sinne der MaStRV, fehlende Daten müssen jedoch im Webportal nachgetragen werden**

* Anlagen, die im Überganszeitraum nur als Projekt registriert wurden, müssen bei Inbetriebnahme im MaStR-Webportal neu registriert werden. Es gilt die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.

** Dafür ist eine Anmeldung im MaStR-Webportal unter www.marktstammdatenregister.de und eine erneute Eintragung aller Betreiber- und Anlagendaten im MaStR-Webportal notwendig.

Projekte

Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung zusammen mit der erteilten Zulassung registriert werden.
Anlagen, für die keine Zulassung nach Bundesrecht notwendig ist, haben keine Registrierungspflicht nach der MaStRV und damit auch keine Registrierungsfrist.

Datenänderungen

Änderungen, die die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten betreffen, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt im Marktstammdatenregister registriert werden.

Wenn eine Förderung für eine Stromerzeugungsanlage in Anspruch genommen wird, kann diese nur dann ohne Abzüge ausbezahlt werden, wenn die gesetzlichen Registrierungs- und Meldepflichten und -fristen eingehalten wurden.

Wenn die Registrierungsfrist überschritten ist, wird die Zahlung vom Netzbetreiber zurückgehalten. Außerdem erlischt bei einer Fristüberschreitung der Förderanspruch möglicherweise teilweise oder vollständig und wird auch nicht nachgezahlt.

Grundsätzlich handeln Sie ordnungswidrig, wenn Sie eine Registrierung im Marktstammdatenregister nicht rechtzeitig vornehmen.

Ursache kann z.B. sein, dass ein Dienstleister unter dem beim ihm am Computer gerade aufgerufenen Marktakteur (anderer Anlagenbetreiber im MaStR-Zugang) die Einheit angelegt hat, statt vorher zum richtigen Marktakteur zu wechseln (richtiger Betreiber der Einheit). Das passiert regelmäßig Benutzern, die für mehrere Marktakteure/ABR im MaStR aktiv sind.

Um diesen Fehler zu korrigieren, kann die Funktionalität des Betreiberwechsels verwendet werden, auch wenn es sich nicht um einen tatsächlichen Betreiberwechsel handelt. Auf den Hilfeseiten des Webportals finden Sie unter dem Punkt "Betreiberwechsel im MaStR" Hinweise zu dieser Funktion.

Damit der vermeintliche Betreiberwechsel nicht dauerhaft im MaStR dokumentiert ist, ist es notwendig, die BNetzA über das Kontaktformular zu kontaktieren und die Löschung des „Betreiberwechsels“ zu beantragen.

WICHTIG: Bei der Beantragung über das Kontaktformular ist im Betreff anzugeben "Antrag zur Löschung eines Betreiberwechsels". Zur Bearbeitung werden die SEE-Nummer der Einheit, bei der der Betreiberwechsel gelöscht werden soll und die Angabe eines Grundes für die Löschung benötigt (z.B. Betreiberwechsel wurde auf Grund einer Registrierung beim falschen Anlagenbetreiber durchgeführt).“

Nein. Es ist zwar zutreffend, dass gesetzlich das einzelne Modul als „eine einzelne Anlage“ aufgefasst wird, im MaStR erfolgt aber eine gemeinsame Erfassung nach der folgenden Regel:

Alle Module, die von demselben Betreiber gleichzeitig am selben Standort in Betrieb genommen werden, werden in einem Schritt registriert. Auf die Modultypen kommt es dabei nicht an.

Eine Erfassung einzelner Module ist im MaStR nicht vorgesehen.

Im MaStR müssen beide Anlagen registriert werden. Wenn Sie beide Anlagen erstmalig registrieren wollen, dann können Sie dieses in einem Zug machen. Starten Sie mit der Registrierung der Solaranlage. Das Online-Formular führt Sie weiter.

Wenn der Speicher nachträglich registriert wird, dann melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und wählen Sie die Kachel „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs.“ Es stehen jetzt weitere drei Kacheln zur Verfügung. Wählen Sie „Registrierung anderer Anlagen“. Dort finden Sie auch das „Batterie-Symbol“. Folgen Sie nun den Anweisungen des Online-Formulars.

Auch Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen sind im MaStR registrierungspflichtig. Wenn Einheiten in diesen Netzen angeschlossen sind, dann ist das geschlossene Verteilernetz als Anschlussnetzbetreiber anzugeben.

Wenn der Betreiber einer Stromerzeugungseinheit Förder-Zahlungen nach dem EEG oder KWKG erhält, dann werden diese Zahlungen von dem vorgelagerten, aufnahmepflichtigen Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung ausgezahlt. Dieser Netzbetreiber ist bei der Registrierung als weiterer Netzbetreiber hinzuzufügen.

Die Anlage wird jetzt von jemand anderes betrieben (Betreiberwechsel)

Wenn die Anlage an einen anderen Betreiber übergeht, z.B. beim Verkauf eines Eigenheims mit Solaranlage auf dem Dach, darf die Einheit nicht neu im MaStR registriert werden.

Stattdessen muss die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber auf den neuen Anlagenbetreiber übertragen werden. Dafür wird unter Mitwirkung des bisherigen und des neuen Anlagenbetreibers ein Betreiberwechsel im MaStR registriert. Die Frist für diese Aktualisierung des Registereintrags beträgt einen Monat.

Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im Hilfebereich Betreiberwechsel im MaStR

Beachten Sie: Es ist bei einem Betreiberwechsel nicht erlaubt, die Namens- und Adressdaten des bisherigen Anlagenbetreibers zu ändern. Der neue Betreiber muss sich mit einem eigenen Benutzerkonto selbst registrieren und die Registrierung des Betreiberwechsels durch Bestätigung abschließen.

Der Betreiberwechsel muss auch gegenüber dem Netzbetreiber angezeigt werden. Dafür können bereits die MaStR-Nummern der Anlage, des bisherigen und des neuen Betreibers verwendet werden.

Sie registrieren den Betreiberwechsel für eine Anlage innerhalb eines Monats zusammen mit dem neuen Betreiber im MaStR. Die Anlage selbst muss nicht neu registriert werden.

Der neue Anlagenbetreiber muss Ihnen seine MaStR-Nummer als Anlagenbetreiber (ABR……) mitteilen. Ggf. muss er sich dafür im MaStR neu registrieren. Jetzt können Sie die Registrierung des Betreiberwechsels für die betroffenen Anlagen im MaStR starten. Der neue Betreiber schließt die Registrierung am Ende ab.

Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im Hilfebereich Betreiberwechsel im MaStR.

Sie registrieren den Betreiberwechsel für eine Anlage innerhalb eines Monats zusammen mit dem bisherigen Betreiber im MaStR. Die Anlage selbst muss nicht neu registriert werden.

Sie müssen dem bisherigen Anlagenbetreiber Ihre MaStR-Nummer als Anlagenbetreiber (ABR……) mitteilen. Ggf. müssen Sie sich dafür im MaStR neu registrieren. Wenn Sie schon als Anlagenbetreiber im MaStR registriert sind, weil Sie z.B. noch andere Anlagen betreiben, dann können Sie Ihre bisherige ABR-Nummer verwenden. Der bisherige Anlagenbetreiber kann die Registrierung des Betreiberwechsels für die betroffenen Anlagen im MaStR jetzt starten. Sie als neuer Betreiber schließen die Registrierung am Ende ab

Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im Hilfebereich Betreiberwechsel im MaStR.

Wenn ein Anlagenbetreiber stirbt, dann kommt es bei der betriebenen Einheit/Anlage notwendigerweise zu einem Betreiberwechsel. Im MaStR muss dementsprechend ein Betreiberwechsel registriert werden. Damit wird die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber auf den neuen Anlagenbetreiber übertragen. Die Einheit darf nicht neu im MaStR registriert werden.

Sind die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers und die MaStR-Nummer (ABR…) des neuen Betreibers bekannt, so kann der Betreiberwechsel selbstständig angestoßen werden. Eine ausführliche Beschreibung der Registrierung des Betreiberwechsels finden Sie im Hilfebereich Betreiberwechsel im MaStR und im Handbuch zum Betreiberwechsel (PDF, Datei ist nicht barrierefrei).

Sind die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers nicht bekannt, wendet sich der neue Anlagenbetreiber per Kontaktformular oder schriftlich an das Marktstammdatenregister.

Zur Einleitung des Betreiberwechsels benötigt die Bundesnetzagentur

  • den Standort der Anlage
  • wenn bekannt, die MaStR-Nummer der Einheit (SEE……)
  • eine Kopie (Datei) der Ummeldebescheinigung des Netzbetreibers, aus der ersichtlich wird, wer der neue Anlagenbetreiber ist; alternativ wird eine Kopie (Datei) der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheins vorgelegt
  • die MaStR-Nummer (ABR……) des neuen Betreibers ; erst wenn dieser im MaStR registriert ist, kann der Betreiberwechsel angestoßen werden.

Beachten Sie: Es ist nicht erlaubt, die Namens- und Adressdaten des bisherigen Anlagenbetreibers zu ändern.

Wichtig: Sie sollten mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Meine Daten haben sich geändert

Melden Sie sich im MaStR-Webportal mit Ihrem Benutzerkonto an. Von der persönlichen Startseite aus können Sie den betroffenen Marktakteur oder die betroffene Einheit öffnen. Bei einer Einheit wählen Sie zunächst den Reiter, dessen Daten geändert werden müssen. Beim Marktakteur ist dies nicht erforderlich. In beiden Fällen finden Sie im oberen rechten Bereich eine Schaltfläche "Bearbeiten". Wenn Sie die geänderten Daten speichern, kann unter Umständen eine neue gestartet werden, falls es sich um eine für den Netzbetreiber relevante Änderung gehandelt hat.

Wenn sich der Betriebsstatus einer Anlage ändert, muss dies ebenfalls registriert werden. Siehe bzw. .

Die Daten, die zu einem Benutzer im MaStR eingetragen sind, können von Ihnen als Benutzer selbst jederzeit geändert werden.

Zur Änderung Ihrer Benutzerdaten klicken Sie im Kopfbereich auf das Benutzermenü (   und wählen Sie den Eintrag „Benutzerprofil“. Für

  • die Änderung des Benutzernamens,
  • die Änderung des Passwortes und
  • die Änderung der E-Mail-Adresse

sind jeweils gesonderte Funktionen vorhanden, die über die entsprechenden Schaltflächen erreicht werden können.

Wenn Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Benutzerkonto haben (z.B. neue E-Mail-Adresse), dann nutzen Sie das Kontaktformular im MaStR-Webportal und senden Sie uns einen Identitätsnachweis.

Wichtig: Sie sollten mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Melden Sie sich im MaStR-Webportal mit Ihrem Benutzerkonto an. In der Liste Ihrer registrierten Einheiten (auf der persönlichen Startseite oder im Hauptmenü unter "Meine Einheiten") können Sie die betroffene Einheit öffnen. In der Detailansicht der Einheit finden Sie oben rechts die Schaltfläche „Inbetriebnahme registrieren“ (nur bei Einheiten mit Betriebsstatus "in Planung").

Dies startet den Assistenten zur Inbetriebnahme, welcher Sie, ähnlich wie bei der Registrierung, durch die verschiedenen Datenformulare der Einheit führt. Einerseits können Sie so noch einmal alle Angaben zur Einheit prüfen und diejenigen anpassen, die sich während der Errichtung eventuell geändert haben. Andererseits sind bestimmte Angaben erst mit der Registrierung der Inbetriebnahme verpflichtend, diese müssen Sie nun also ggf. ergänzen.

Nach Abschluss des Assistenten ist die Anlage als "in Betrieb" registriert. Hierdurch wird der Prozess der gestartet.

Siehe auch:

Wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht stattgefunden hat, hätte die Anlagen im Betriebsstatus „In Planung“ registriert werden müssen. Eine Umstellung vom Betriebsstatus „In Betrieb“ hin zu „In Planung“ ist für Sie als Anlagenbetreiber im Register nicht möglich. Bitte wenden Sie sich unter Nennung Ihrer MaStR-Nummer über das Kontaktformular an den Support. Dort wird geprüft, ob eine Korrektur des Betriebsstatus möglich ist, oder ob eine Neuregistrierung erfolgen muss.

Wenn Ihr Anschlussnetzbetreiber feststellt bzw. vermutet, dass Ihre Einheit im falschen Betriebsstatus registriert wurde, dann wird eine „Aufforderung zur Korrektur des Betriebsstatus“ ausgelöst. Sie erhalten dann eine E-Mail über das Marktstammdatenregister, der Sie das weitere Vorgehen entnehmen können. Sie können der Korrekturaufforderung dann ganz einfach zustimmen.

Wenn eine registrierte Anlage nicht mehr weiter betrieben wird, muss die Stilllegung ggf. auch im MaStR registriert werden. Dies kann als vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung geschehen. Die dauerhafte Stilllegung ist die endgültige Außerbetriebnahme der Einheit nach Wegfall der technischen Betriebsbereitschaft. Diese Registrierung ist verpflichtend nach der MaStRV. Das Registrieren einer vorübergehenden Stilllegung ist freiwillig. Witterungsbedingte Stillstände sind keine Außerbetriebnahmen.

Melden Sie sich hierfür im MaStR-Webportal mit Ihrem Benutzerkonto an. In der Liste Ihrer registrierten Einheiten (auf der persönlichen Startseite oder im Hauptmenü unter "Meine Einheiten") können Sie die betroffene Einheit öffnen. In der Detailansicht der Einheit finden Sie oben rechts die Schaltfläche zur Registrierung der Stilllegung (nur bei Einheiten mit Betriebsstatus "in Betrieb").

Im folgenden Formular geben Sie Art und Zeitpunkt der Stilllegung an. Mit der Bestätigung wird dann die Stilllegung registriert. Die Einheit kann danach nicht mehr bearbeitet, aber ggf. wieder in Betrieb genommen werden (nur bei Auswahl "vorübergehende Stilllegung"). Bei dauerhafter Stilllegung kann die Zuordnung zu Ihnen als Anlagenbetreiber anonymisiert werden.

Hinweis: Die Stilllegung kann im MaStR nur dann registriert werden, wenn die betroffene Einheit zunächst im Betriebsstatus „In Betrieb“ registriert wurde.

Die Löschung Ihres Marktakteurs können Sie selbst vornehmen, allerdings nur, wenn diesem keine relevanten Objekte, wie z.B. aktive Anlagen, angehängt sind. Die Option hierzu finden Sie nach Anmeldung im Marktstammdatenregister in der Detailansicht des Marktakteurs oben rechts unter "Weitere Aktionen". Weitere Informationen finden Sie auf den Hilfeseiten unter Löschen eines Marktakteurs.

Die Löschung einer Einheit können Sie nicht selbst vornehmen, sie können sie aber unter Angabe des Löschgrundes beantragen. Die Option hierzu finden Sie nach Anmeldung im Marktstammdatenregister in der Detailansicht der Einheit oben rechts unter "Weitere Aktionen". Dieser Antrag wird durch die Bundesnetzagentur geprüft und bei Zustimmung wird die Einheit durch die Bundesnetzagentur gelöscht. Eine Löschung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen (z.B. bei einer gänzlich fehlerhaften oder doppelt vorgenommenen Registrierung). Weitere Informationen finden Sie auf den Hilfeseiten unter Löschen einer Einheit.

Registrierung einer Stilllegung: Wenn die Einheit an sich korrekt registriert wurde, aber nicht mehr weiter betrieben wird, wird keine Löschung vorgenommen, sondern eine .

Registrierung des Umzugs oder des Splittens einer PV-Anlage ohne Betreiberwechsel

Hinweise vorab:
  • In allen Fällen ist als Inbetriebnahmedatum stets nur das erstmalige Inbetriebnahmedatum der Anlage (der Module) am ersten Standort einzutragen.
  • Es ist keine Stilllegung zu registrieren.
Ausgangssituation:
Die PV-Anlage ist im MaStR als Stromerzeugungseinheit registriert: Es liegen eine MaStR-Nr. beginnend mit SEE und eine MaStR-Nr. beginnend mit EEG vor.
Umzug der gesamten PV-Anlage an einen neuen Standort:
  • Der Anlagenbetreiber ändert die Angaben zum Standort der Stromerzeugungseinheit (SEE).
  • Das Inbetriebnahmedatum der Stromerzeugungseinheit und der EEG-Einheit bleibt unverändert das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Module am ersten Standort.
  • Befindet sich der neue Standort in einem anderen Netzgebiet als bisher, so ist zusätzlich der neue zuständige Anschlussnetzbetreiber hinzuzufügen und anschließend der alte Anschlussnetzbetreiber zu löschen.
Beim Absplitten eines Teils der PV-Anlage (Teil der Module verbleibt am bisherigen Standort, ein Teil wird an einem neuen Standort wieder in Betrieb genommen):
Am bisherigen Standort:
  • Der Anlagenbetreiber registriert die Reduzierung der Leistung der alten Anlage. Dazu verwendet er in der Detailansicht erstens den Leistungsänderungs-Dialog auf dem Reiter „technische Daten“ bei der Stromerzeugungseinheit und trägt zweitens die neue (reduzierte) Leistung der PV-Anlage auch auf dem Reiter „EEG-Anlage“ ein.
Am neuen Standort:
  • Der Anlagenbetreiber registriert für den neuen Standort der Module eine weitere Stromerzeugungseinheit. Dabei wird durch den Registrierungsassistenten auch eine weitere EEG-Anlage zur SEE angelegt.
  • Als Inbetriebnahmedatum der weiteren Stromerzeugungseinheit (und damit auch der weiteren EEG-Einheit) ist das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Module am ersten Standort einzutragen.
  • Befindet sich der neue Standort in einem anderen Netzgebiet als bisher, so ist zusätzlich der neue zuständige Anschlussnetzbetreiber hinzuzufügen und anschließend der alte Anschlussnetzbetreiber zu löschen.
Beim Splitten der gesamten PV-Anlage (Aufteilung der Module auf zwei neue Standorte):
Am ersten neuen Standort:
  • Für die Module am ersten neuen Standort werden bei der bereits registrierten Stromerzeugungseinheit neue Standortdaten und eine Leistungsänderung (Reduzierung) registriert. Dazu wechselt der Anlagenbetreiber in der Detailansicht im jeweiligen Reiter in den Bearbeitungsmodus. Erstens ändert er auf dem Reiter „Allgemeine Daten“ die Standortdaten, folgt zweitens dem Leistungsänderungs-Dialog auf dem Reiter „technische Daten“ bei der Stromerzeugungseinheit und trägt drittens die neue (reduzierte) Leistung der PV-Anlage auch auf dem Reiter „EEG-Anlage“ ein.
  • Das Inbetriebnahmedatum der SEE und der EEG bleiben unverändert.
  • Befindet sich der neue Standort in einem anderen Netzgebiet als bisher, so ist zusätzlich der neue zuständige Anschlussnetzbetreiber hinzuzufügen und anschließend der alte Anschlussnetzbetreiber zu löschen.
Am zweiten neuen Standort:
  • Der Anlagenbetreiber registriert für die Module am zweiten neuen Standort eine weitere Stromerzeugungseinheit. Dabei wird durch den Registrierungsassistenten auch eine weitere EEG-Anlage zur SEE angelegt.
  • Als Inbetriebnahmedatum der weiteren Stromerzeugungseinheit (und damit auch der weiteren EEG-Einheit) ist das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Module am ersten Standort einzutragen.
  • Befindet sich der neue Standort in einem anderen Netzgebiet als bisher, so ist zusätzlich der neue zuständige Anschlussnetzbetreiber hinzuzufügen und anschließend der alte Anschlussnetzbetreiber zu löschen.

Wir sprechen hier von Überbau oder Überschussleistung.

Die zusätzliche neue Leistung muss als ganz neue Stromerzeugungseinheit (SEE) registriert werden. Das Datenfeld „Anzahl der Module“ wird leer gelassen. Die Registrierung kann in diesem Fall trotzdem abgeschlossen werden. Wie viele Module ausgetauscht wurden, muss nicht angegeben werden. Beim Datenfeld „zugeordnete Wechselrichterleistung“ muss die Aufteilung zwischen der bestehenden Einheit und der neuen Einheit abgebildet werden.

Bei der bestehenden Einheit muss nur die zugeordnete Wechselrichterleistung angepasst werden.

Werden am gleichen Standort neue Module zugebaut, und es handelt sich nicht um den Ersatz von defekten Modulen, sind diese Module als eine weitere Einheit (SEE) mit eigenem Inbetriebnahmedatum zu registrieren. Dabei wird durch den Registrierungsassistenten auch eine weitere EEG-Anlage angelegt. Dies gilt für jeden Zubau von Solarmodulen am gleichen Standort und auch für Balkonkraftwerke. Die Wechselrichterleistung muss von Ihnen entsprechend der Bruttoleistung der einzelnen Einheiten aufgeteilt werden. Ggf. müssen Sie auch die ursprüngliche Registrierung anpassen.

Werden an einem Standort Module zurückgebaut, registriert der Anlagenbetreiber die Reduzierung der Leistung der alten Anlage. Dazu verwendet er erstens den Leistungsänderungs-Dialog auf dem Reiter „technische Daten“ bei der bestehenden Stromerzeugungseinheit (SEE) und trägt zweitens die neue (reduzierte) Leistung der PV-Anlage auch auf dem Reiter „EEG-Anlage“ ein.

Wenn bei einer Anlage die technische Betriebsbereitschaft dauerhaft wegfällt, dann gilt sie für das Marktstammdatenregister als endgültig stillgelegt. In einem solchem Fall muss die endgültige Stilllegung auch im MaStR registriert werden. Diese Registrierung ist verpflichtend nach der MaStRV.

Melden Sie sich für die Registrierung der Stilllegung im MaStR-Webportal mit Ihrem Benutzerkonto an. In der Liste Ihrer registrierten Einheiten (auf der persönlichen Startseite oder im Hauptmenü unter "Meine Einheiten") können Sie die betroffene Einheit öffnen. In der Detailansicht der Einheit finden Sie oben rechts die Schaltfläche zur Registrierung der Stilllegung (nur bei Einheiten mit Betriebsstatus "in Betrieb").

Im folgenden Formular geben Sie Art und Zeitpunkt der Stilllegung an. Mit der Bestätigung wird dann die Stilllegung registriert. Bei dauerhafter Stilllegung kann die Zuordnung zu Ihnen als Anlagenbetreiber anonymisiert werden. Die Anlage selbst bleibt im Register erhalten.

Batteriespeicher können auf unterschiedliche Arten erweitert werden: Durch Zubau eines weiteren Batteriespeichers, durch die Erweiterung der Speicherkapazität oder durch Austausch des gesamten Speichers.

Registrierung eines weiteren Batteriespeichers

Wenn ein zusätzlicher Batteriespeicher zugebaut wird, dann muss eine zusätzliche Einheit registriert werden. Dabei sind die Hinweise zur Registrierung der zugeordneten Wechselrichterleistung (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) zu beachten.

Registrierung der Erweiterung eines Speichers

Ein Speicher kann bei vielen Batteriespeichern durch den Einbau zusätzlicher Speicherzellen erweitert werden. Bei einigen Batteriespeichern sind für diesen Zweck bereits Einschubfächer vorgesehen, die nachträglich befüllt werden können.

In diesen Fällen ändert sich die Speicherkapazität (in kWh) und die Speicherleistung (kW). Diese Änderungen sind im MaStR an der bestehenden Einheit zu registrieren. In der Detailansicht Ihrer Einheit aktualisieren Sie

  1. auf dem Reiter „Technische Daten“ die Leistungswerte. Gehen Sie dabei über die Funktionsschaltfläche „Leistungsänderung registrieren“,
  2. auf dem Reiter „Speicher“ den Eintrag beim Datenfeld „Nutzbare Speicherkapazität“.

In einem extra Hilfedokument (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) auf der Webhilfe ist dieses Vorgehen veranschaulicht.

Das Inbetriebnahmedatum bleibt in diesem Fall unverändert.

Austausch des gesamten Speichers

Findet der Austausch eines gesamten Stromspeichers statt, so ist die bisherige Speichereinheit als endgültig stillgelegt im MaStR zu registrieren. Die ersetzende Speichereinheit ist separat als neue Einheit mit neuem Inbetriebnahmedatum zu registrieren.

Die gesetzlichen Regelungen des EEG und des KWKG sehen vor, dass EEG-Anlagen (Biomasse, Wasserkraft) und KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen nachträglich ein neues Inbetriebnahmedatum zugewiesen bekommen. In der Regel dient dies dazu, den Förderzeitraum neu zu starten. In diesen Fällen ist folgendermaßen vorzugehen:

1. Als Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Einheit ist unverändert das Datum einzutragen, an dem die Einheit an ihrem ersten Standort erstmalig technisch in Betrieb genommen wurde (das „Geburtsdatum“ der Einheit).

2. Als Datum der Inbetriebnahme der EEG-Anlage bzw. der KWK-Anlage ist das neu zugewiesene Inbetriebnahmedatum einzutragen.

Wird ein bereits im MaStR registrierter Generator ausgetauscht, so ist zuerst der ersetzende Generator als neue Einheit zu registrieren und ggf. der bestehenden EEG-Anlage, KWK-Anlage, Speicher und Genehmigung zuzuordnen. Das Inbetriebnahmedatum der EEG/KWK-Anlage ändert sich dabei nicht, es sei denn, es ergibt sich aus den einschlägigen Gesetzen. Die Leistungswerte bei der EEG/KWK-Anlage sind aber ggf. anzupassen.

Wird dagegen nur der Motor ausgetauscht und der Generator bleibt bestehen, bleibt auch die Stromerzeugungseinheit bestehen. Es besteht nur eine Anpassungspflicht der Daten der Einheit/EEG- und KWK-Anlage, soweit sich Daten (z.B. Leistungsdaten) durch den Austausch ändern.

Für die ausgetauschte Stromerzeugungseinheit ist anschließend ggf. die Stilllegung zu registrieren. Handelt es sich bei dem Ersatzgenerator um eine gebrauchte Einheit, so ist als Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Einheit das Datum einzutragen, an dem die Einheit an ihrem ersten Standort erstmalig technisch in Betrieb genommen wurde (siehe 5. in den zusätzlichen Hinweisen (PDF, Datei ist nicht barrierefrei))

Wird die KWK-Anlage nach dem Austausch des Generators oder des Motors als ganz neue Anlage eingestuft, so ist auch eine neue KWK-Anlage zu registrieren, ggf. mit neuer Genehmigung.

Diese Regelung gilt nicht für Solarmodule und Windenergieanlagen.

Es ist möglich bei Stromerzeugungseinheiten den Einheitentyp zwischen Verbrennung, Biomasse und GGD zu wechseln, z.B. bei der Umstellung von Erdgas auf Biomethan. Dazu gibt es in der Detailansicht der Einheit eine spezielle Schaltfläche „Art der Stromerzeugung ändern“. Mehr Informationen finden Sie im zugehörigen Handbuch (PDF, Datei ist nicht barrierefrei).

In allen anderen Fällen ist eine neue Registrierung der Einheiten notwendig und die Registrierung der Stilllegung der bisher registrierten Einheiten muss erfolgen. Eine einfache Korrektur der Erzeugungsart bei der bestehenden SEE kann nicht vorgenommen werden.

Die Bundesnetzagentur unterstützt Sie gerne bei der Registrierung dieser Sonderfälle. Bitte wenden Sie sich über das Kontaktformular an unseren Service.

Welcher Einheiten-Typ zu welchen Hauptbrennstoffen bzw. Energieträgern gehört kann in einer separaten Übersicht (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) nachgesehen werden.

Nein. Im Marktstammdatenregister wird nicht mehr erfasst, ob Sie für Ihre Anlage vom Netzbetreiber eine Zahlung nach dem EEG oder dem KWKG erhalten oder nicht. Wenn Sie Ihre Anlage weiter betreiben, dann ist das Ende des Förderzeitraums allein kein Grund für eine Änderung Ihrer Registrierung.

Ggf. muss aber auf dem Reiter „Technische Daten“ die Angabe, ob der gesamte Strom aus der Stromerzeugungseinheit ins Netz eingespeist wird (Volleinspeisung) oder ob der Strom ganz oder teilweise in der Kundenanlage verbraucht wird (Teileinspeisung) angepasst werden.

Wird eine ausgeförderte Anlage allerdings endgültig stillgelegt, so ist diese Änderung des Betriebsstatus zu registrieren. Dazu rufen Sie Ihre Einheit im Webportal des Registers auf und registrieren dort die endgültige Stilllegung. Siehe dazu auch die Frage „“.

Netzbetreiberprüfung und Datenkorrektur

Im Rahmen der Registrierung einer neuen oder bestehenden Anlage wird der Anschlussnetzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die von Ihnen eingetragenen Daten mit den Daten abzugleichen, die ihm zu der Anlage und zum Anlagenbetreiber vorliegen („Netzbetreiberprüfung“). Dies dient dazu, fehlerhafte Eingaben zu erkennen, aber auch, den Datenbestand des Netzbetreibers mit dem des MaStR abzugleichen (zum Beispiel könnte sich Ihr Name geändert haben).

Falls der Netzbetreiber bei der Prüfung eine Abweichung feststellt, wird er den Anlagenbetreiber zur Korrektur der Daten auffordern, siehe hierzu

Zum Thema Netzbetreiberprüfung gibt es auf der Webhilfe des MaStR auch zwei Dokumente und ein Video für Anlagenbetreiber mit genauen Anleitungen.

Die Daten Ihres Marktakteurs und Ihrer Anlage werden nach der Registrierung durch den Netzbetreiber überprüft. Falls hierbei eine Abweichung festgestellt wird, werden Sie zur Korrektur der Daten aufgefordert. Dies geschieht, in dem Ihnen im MaStR ein sogenanntes Ticket zugewiesen wird. Darin werden Sie über die abweichenden Daten informiert und wie Sie reagieren können. Die Information, dass Sie eine Datenkorrektur durchführen sollen, erhalten Sie auch per E-Mail.

Melden Sie sich im MaStR-Webportal mit ihrem Benutzerkonto an. Im Hauptmenü unter "Ticketprozesse > Anstehende Ticketprozesse" sehen Sie alle Tickets, die für Sie zur Bearbeitung vorliegen. Sie können das Ticket aus der Liste heraus öffnen und finden darin eine Beschreibung des Anlasses und was für Sie zu tun ist, um das Ticket zu bearbeiten.

Grundsätzlich finden Sie unter dem folgenden Link Unterstützung bei der Bearbeitung des Korrekturvorschlages. Hier werden Ihnen eine ausführliche Videoanleitung sowie ein erklärendes Handbuch (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) zur Verfügung gestellt, die Sie durch alle notwendigen Schritte führen: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/datenkorrektur.html

Der Status der Netzbetreiberprüfung gibt an, in welchem Schritt sich der zugehörige Ticketprozess befindet. Dadurch wird deutlich, ob die Anlage derzeit noch in Prüfung ist, bereits geprüft wurde, eine weitere Klärung (Aufforderung zur Datenkorrektur) erforderlich ist oder keine Prüfung vorgesehen ist (Balkonkraftwerke).

Im seltenen Fall, dass für eine Anlage mehr als ein Netzbetreiber zuständig ist, wird der am wenigsten fortgeschrittene Ticketprozess für den Gesamtstatus verwendet.

Im Rahmen der Registrierung einer Anlage, der Registrierung eines Betreiberwechsels, oder bei Änderung von Daten an einem Eintrag, wird der Anschlussnetzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die von Ihnen eingetragenen Daten mit den Daten abzugleichen, die ihm zu der Anlage und zum Anlagenbetreiber vorliegen („Netzbetreiberprüfung“). Solange Ihr zuständiger Anschlussnetzbetreiber die Daten prüft, bleiben die Einheiten im Status "Ungeprüft".

Wenn der Netzbetreiber bei der Prüfung einen Korrekturbedarf feststellt, erhalten Sie eine Mail zur Information aus dem System. Sobald der Netzbetreiber einen Korrekturvorschlag an Sie übermittelt, wechselt dieser Status in „Datenkorrektur erforderlich“ und Sie müssen den Korrekturvorschlag bearbeiten (vgl. Sie hierzu „Ich habe eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten. Was tue ich?“).

Unabhängig vom Status der Netzbetreiberprüfung gilt Ihre Einheit als registriert. Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung Ihrer Anlage nicht nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, sondern auch bei Ihrem Anschlussnetzbetreiber vorgenommen haben, damit die Prüfung durchgeführt werden kann.

Dass Ihre Anlage im Marktstammdatenregister noch nicht geprüft wurde, ist für die Auszahlung der Einspeisevergütung nicht relevant. Bei Fragen zur Einspeisevergütung ist Ihr Anschlussnetzbetreiber der richtige Ansprechpartner.

Seit dem 16. Mai 2024 müssen kleine Balkonkraftwerke nicht mehr beim zuständigen Anschlussnetzbetreiber angemeldet werden, sondern ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dem Anschlussnetzbetreiber liegen folglich keine Daten zu der Anlage vor, die er zur Prüfung der Registrierung heranziehen könnte. Daher wird der Anschlussnetzbetreiber nicht von der Bundesnetzagentur aufgefordert, eine Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten durchzuführen. Aus diesem Grund lautet der Status der Netzbetreiberprüfung "nicht vorgesehen".

Ihre Anlage gilt grundsätzlich unabhängig vom Status der Netzbetreiberprüfung als registriert.

Wenn die Netzbetreiberprüfung zu keiner Einigung führt, liegt es oft an unterschiedlichen Datengrundlagen. Grundsätzlich sollte immer zuerst Kontakt mit dem Netzbetreiber aufgenommen werden und zwar außerhalb des Marktstammdatenregisters (Telefon, Mail, Brief). Führt das zu keiner Lösung, so gibt es die Möglichkeit, die Bundesnetzagentur zur Klärung bei Unstimmigkeiten mit dem Netzbetreiber einzubinden. Im Datenkorrekturformular gibt es dazu einen hellblau hinterlegten Link „Klärung“.

Der Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur erstreckt sich nicht auf die Bewertung von Vergütungsfragen, da diese in aller Regel zivilrechtlicher Natur sind. Um Streitigkeiten dieser Art zu vermeiden oder zu lösen hat der Gesetzgeber die Einrichtung einer Clearingstelle vorgeschrieben.

Informationen, wie Sie Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG aufnehmen können, finden Sie online unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/kontakt.

Es steht Ihnen zudem jederzeit frei sich an einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl zu wenden.

In einer Mail mit dem Betreff „Marktstammdatenregister – Aufforderung für die Einheit SEE…“ wurden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten wie von Ihrem Anschlussnetzbetreiber vorgeschlagen angepasst werden, wenn Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen diesen Korrekturvorschlag nicht bearbeiten. Eine Bearbeitung Ihrerseits scheint nicht erfolgt zu sein, daher wurden die Korrekturvorschläge automatisch übernommen.

Wenn Sie nachvollziehen möchten welche Änderungen automatisiert vorgenommen wurden, können Sie dies jederzeit im MaStR finden.

  1. Melden Sie sich unter www.marktstammdatenregister.de mit Ihrem Benutzernamen und dem von Ihnen gewählten Passwort an. Sollten Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen haben, können Sie Ihre Anmeldedaten dort erneut anfordern.
  2. In der Kopfleiste finden Sie in Ihrem Postkorb eine Nachricht zu der entsprechenden Aufforderung zur Datenkorrektur. Diese Nachricht enthält einen Link zum Korrekturvorschlag.
  3. Im Korrekturvorschlag können Sie in der Spalte „Alter Wert“ sehen, welchen Wert Sie zu Beginn im MaStR registriert hatten. Die Spalte „vorgeschlagener Wert“ enthält den Korrekturvorschlag des Anschlussnetzbetreibers.

Sollten Sie mit den Korrekturen Ihres Netzbetreibers nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Daten jederzeit wieder ändern:

  1. Wechseln Sie hierzu über das Menü auf der linken Seite auf Ihre persönliche Startseite
    1. Hier finden Sie in der Liste „Meine Marktakteure“ die Marktakteure, die Sie registriert haben.
    2. In der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ finden Sie alle Einheiten, die von Ihnen erfolgreich für den aktiven Anlagenbetreiber registriert wurden. Welcher Anlagenbetreiber aktuell aktiv ist, wird Ihnen im Kopfbereich unterhalb Ihres Namens angezeigt.
  2. Über das Augensymbol neben dem jeweiligen Marktakteur oder der jeweiligen Einheit gelangen Sie in die Detailansicht des Marktakteurs oder der Einheit.
  3. Wechseln Sie nun in den Reiter mit den Daten die Sie ändern möchten und wechseln Sie in den Bearbeitungsmodus über die blaue Schaltfläche „Bearbeiten“ in der rechten oberen Ecke. Nun können Sie die Daten auf diesem Reiter bearbeiten.
  4. Abschließend die Änderungen durch "Speichern" bestätigen.

Diese Änderungen lösen ggf. eine erneute Prüfung durch Netzbetreiber aus.

Welche Daten stellt das MaStR bereit?

Nein.

Personenbezogene Daten und als nach der Markt­stammdaten­register­verordnung (MaStRV) vertraulich eingestufte Daten, z.B. genaue Standortdaten von Anlagen kleiner oder gleich 30 kW(p), werden nicht veröffentlicht.

Die Daten von Marktakteuren, die Organisationen sind, werden veröffentlicht. Bei einigen kleinen Organisationen lässt sich mitunter aus dem Namen des Unternehmens ein direkter Bezug auf eine lebende natürliche Person herstellen. In diesen Fällen kann die Organisationen als natürliche Person registriert werden, sodass die gleichen Vertraulichkeitsregeln angewendet werden, die im MaStR für natürliche Personen gelten.

Beachten Sie: Wenn Sie vertrauliche Daten in Felder eingeben, die veröffentlicht werden, sind diese nicht geschützt (z.B. wenn Sie Ihren Namen zur Benennung der Anlage verwenden oder eine private E-Mail-Adresse für Ihre Firma angeben). Darauf werden Sie an den entsprechenden Stellen bei der Registrierung im Webportal auch hingewiesen.

Unter bestimmten Umständen werden auch vertrauliche Daten anderen Marktakteuren bereitgestellt (sogenannte Datenfreigabe); dies ist erforderlich für die Durchführung gesetzlicher Pflichten.

Siehe hierzu auch: Schutz und Freigabe vertraulicher Daten

Viele der Daten des MaStR werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie können diese also ohne Erstellung eines Benutzerkontos im MaStR-Webportal einsehen. Unter dem Menüpunkt “Öffentliche Daten“ werden diese öffentlichen Daten bereitgestellt und können nach verschiedenen Kriterien durchsucht bzw. gefiltert werden.

Ein automatischer Abruf der öffentlichen Daten des MaStR ist außerdem über den möglich.

Vertrauliche Daten sind aus den öffentlichen Ansichten ausgenommen, siehe hierzu

Dies erfolgt durch verschiedene Maßnahmen:

  • Für bestimmte Marktfunktionen erfolgt nach der Registrierung eine Legitimierung. Hierbei wird die Korrektheit der Daten des Marktakteurs durch die Bundesnetzagentur überprüft.
  • Nach der Registrierung einer Einheit oder Anlage und auch bei späteren Datenänderungen wird der Netzbetreiber aufgefordert, die Daten zu prüfen und ggf. gegen den eigenen Datenbestand abzugleichen.

Weitere Informationen:

Landkreis, Gemeindeschlüssel und weitere Angaben im MaStR werden aufgrund der Adressangaben ermittelt. Das MaStR verwendet dafür die vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für Bundesbehörden zur Verfügung gestellten Datensätze.

Als Anlagenbetreiber können Sie die Zuordnung dieser Daten nicht verändern. Sofern Sie eine fehlerhafte Zuordnung des Anlagenstandortes z.B. zu einem Landkreis feststellen, entsteht Ihnen dabei kein Nachteil, da die Daten systemseitig eingetragen werden.

Sie können die fehlerhafte Zuordnung mitteilen. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular www.marktstammdatenregister.de/kontakt

Ja, hierfür kann der MaStR-Webdienst genutzt werden. Weitere Informationen:

Für kleine Auswertungen kann man über die Oberfläche auch vorgefilterte Daten in einem Excel-lesbaren Format exportieren. Es gibt ein Datensatz-Limit von 5.000 Einträgen in der aktuellen Einheitenübersicht und von 25.000 Einträgen in der erweiterten Einheitenübersicht. Deswegen sollten die Filtermöglichkeiten genutzt werden, um die Menge der abgefragten Daten entsprechend einzuschränken.

Die erweiterte Einheitenübersicht mit den Daten bis zum Vortag finden Sie hier:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/ErweiterteOeffentlicheEinheitenuebersicht

Für versierte Nutzer von IT-Anwendungen besteht für umfangreiche statistische Auswertungen die Möglichkeit, die gesamten öffentlichen Daten als Zip-Datei herunterzuladen. Die Zip Datei ist mehr als 1GB groß und enthält mehrere XML-Objekte. Der Gesamtdatenauszug wird in der Regel täglich um 5:00 Uhr auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Datenstand aktualisiert. Aufgrund der Performance-Anforderungen des Gesamtdatenauszugs wird lediglich eine begrenzte Zahl zeitgleicher Downloads angeboten.

Die Exportfunktion und eine Beschreibung des Exports finden Sie hier:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendownload

Registrierung von größeren Unternehmen

Manche größere Firmen oder Firmenverbünde nehmen gleichzeitig verschiedene Funktionen im Markt wahr. Dann ist es notwendig, mehrere Marktakteure zu registrieren. Oftmals sind dann auch mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Berechtigungen für die Datenpflege im MaStR verantwortlich. Beides ist im MaStR problemlos möglich.

Wenn Sie bereits registriert sind, finden Sie auf Ihrer persönlichen Startseite eine Liste der registrierten Marktakteure. Rechts oberhalb der Liste können Sie über die Option "Marktakteur registrieren" beliebig viele weitere Marktakteure hinzufügen. Die gleiche Funktion steht auch in der Marktakteursübersicht zur Verfügung, die Sie im Hauptmenü über "Meine Marktakteure" erreichen.

Wenn Sie noch nicht registriert sind, gelangen Sie auf der Startseite des Webportals über die Kachel „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ zum Formular für die separate Registrierung eines Marktakteurs. Sobald Sie den ersten Marktakteur angelegt haben, erscheint die Liste der Marktakteure unterhalb der Kachelfelder. Sie können diese wie oben beschrieben erweitern.

Öffnen Sie die Detailansicht Ihres MaStR-Zugangs, in dem Sie auf Ihren Benutzernamen in der Kopfleiste des Webportals gehen und "MaStR-Zugang ansehen" auswählen. Auf dem Reiter "Benutzer" steht Ihnen die Funktion "Neuen Benutzer registrieren" zur Verfügung. Sie können dabei wählen, ob der neue Benutzer die gleichen administrativen Rechte haben soll wie Sie oder nicht. Auch Webdienst-Benutzer werden auf diese Weise registriert.

Wenn Sie die Option "Neuen Benutzer registrieren" nicht angezeigt bekommen, haben Sie vermutlich keine administrativen Rechte. Sie können Ihre Benutzerrechte in Ihrem Benutzerprofil einsehen, zu erreichen über Ihren Nutzernamen, der Ihnen im Kopfbereich des Webportals oben rechts angezeigt wird.

Hinweis: Die Benutzer können sich nicht eigenständig registrieren und dann nachträglich Ihrem MaStR-Zugang zugeordnet werden. Jeder Benutzer, der sich selbst registriert, erzeugt einen neuen MaStR-Zugang, dessen Administrator er ist.

Zum Abschluss der Registrierung eines Benutzerkontos wird ein Infoschreiben im MaStR mit einem Einmal-Passwort erzeugt, das Sie dem Benutzer übermitteln müssen. Bis zur ersten Verwendung des Einmal-Passwortes kann das Infoschreiben durch den Zugangsadministrator im Benutzerprofil des jeweiligen Benutzers erneut heruntergeladen werden.

Wichtig: Bis auf das Einmalpasswort sollten Sie mit den Zugangsdaten für das Marktstammdatenregister wie mit allen Zugangsdaten vertraulich umgehen und Sie nicht aus der Hand geben.

Wenn Sie bereits eine Einheit registriert haben, finden Sie auf Ihrer persönlichen Startseite eine Liste der registrierten Einheiten. Rechts oberhalb der Liste können Sie über die Option "Einheit registrieren" beliebig viele weitere Einheiten hinzufügen. Die gleiche Funktion steht auch in der Einheitenübersicht zur Verfügung, die Sie im Hauptmenü über "Meine Einheiten" erreichen. Nutzen Sie diesen Weg auch, wenn Sie noch keine Einheiten registriert haben und deshalb die Liste auf der persönlichen Startseite fehlt.

Hinweis: Wenn Sie als Benutzer mehreren Marktakteuren zugeordnet sind, ist die Option zur Einheiten-Registrierung nur verfügbar, wenn der Anlagenbetreiber als aktiver Marktakteur gewählt ist. Siehe hierzu auch:

Sie als Person sind im MaStR durch Ihr Benutzerkonto repräsentiert. Dieser Benutzer kann auch mehreren verschiedenen Marktakteuren zugeordnet werden. Sie erhalten damit die Berechtigung, für diese Marktakteure Aktionen im MaStR durchzuführen, zum Beispiel Daten des Marktakteurs zu ändern oder Einheiten zu registrieren (für einen Anlagenbetreiber).

Dabei ist aber immer nur ein Marktakteur als der "aktive" Marktakteur ausgewählt, d.h. Ihnen stehen nur die passenden Funktionen für diesen Marktakteur zur Verfügung. Sie sehen den aktiven Marktakteur mit Namen und Marktfunktion unterhalb Ihres Nutzernamens im Kopfbereich des Webportals. Falls Sie eine Schaltfläche nicht angezeigt bekommen, können Sie so schnell prüfen, ob vielleicht nicht der richtige Marktakteur ausgewählt ist. Um einen anderen Marktakteur zum aktiven Marktakteur zu machen, klicken Sie auf Ihren Nutzernamen und wählen Sie "Marktakteur wechseln".

Bei Umwandlungen oder Umfirmierungen von Marktakteuren ist insbesondere zu klären, ob aufgrund der Änderung ein neuer Marktakteur registriert werden muss oder ob die Daten des bereits registrierten Marktakteurs bearbeitet werden dürfen.

Das Handbuch zur Registrierung von Umwandlungen und Umfirmierungen (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) gibt Hinweise, wie bei den verschiedenen Arten vorzugehen ist.

MaStR-Webdienst

Der MaStR-Webdienst ist sogenannte Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle. Der Webdienst erlaubt bestimmten registrierten Benutzern, durch andere Software-Systeme automatisiert Daten aus dem MaStR abzufragen oder geänderte Daten zurückzusenden.

Über den Webdienst stehen die gleichen Daten zur Verfügung, die auch im Webportal eingesehen werden können. Dabei gelten natürlich dieselben Regeln zum Schutz vertraulicher Daten.

Siehe auch: Ausführliche Informationen zum Webdienst und

Die Funktionen des Webdienstes sind vor allem für Netzbetreiber gedacht, die ihre Prüfpflichten automatisieren wollen. Hierfür enthält der Webdienst auch schreibende Funktionen, die ausschließlich für Netzbetreiber angeboten werden.

Prinzipiell soll aber die Nutzung der lesenden Datenabrufe des Webdienstes zukünftig jedem registrierten Benutzer freistehen. Dies ist in Vorbereitung. Voraussetzung sind ausreichende IT-Kenntnisse, um die Abfragen an den Webservice zu programmieren und die Ergebnisse zu verwerten.

Für einfache und/oder gelegentliche Auswertungen empfiehlt sich die Nutzung der öffentlichen Ansichten und Exportfunktionen (siehe auch ).

Um den Webdienst nutzen zu können, ist ein Benutzerkonto vom Typ "Webdienst" erforderlich. Wenn Sie bereits einen MaStR-Zugang haben, können Sie diesem einen solchen Nutzer hinzufügen (siehe hierzu ). Wenn Sie noch gar nicht im MaStR registriert sind, müssen Sie sich zunächst einen MaStR-Zugang erstellen (siehe hierzu den Abschnitt zur Registrierung auf dieser Seite).

Wenn Sie einen Webdienst-Nutzer erstellt haben, ist diesem ein Webdienst-Key zugewiesen. Dieser muss bei der Benutzung des Webdienstes übermittelt werden, um die Authentifizierung zu ermöglichen.

Für die Nutzung des Webdienstes gilt ein Tageskontingent: Ein registrierter Webdienst-Benutzer kann pro Tag 50.000 Aufrufe an den Webdienst übermitteln. Dies gilt nicht für Webdienst-Benutzer von Netzbetreibern.