Löschen eines Marktakteurs

Marktakteure können aus dem MaStR gelöscht werden, wenn sie ihre Tätigkeit beendet haben oder wenn sie irrtümlich registriert wurden.

Hinweis: Das Löschen von Anlagenbetreibern erfolgt in der Regel nach der Registrierung der Stilllegung der letzten registrierten Einheit. Wenn Ihre letzte Einheit stillgelegt wurde, dann folgen Sie den Hinweisen unter „Registrierung der Stilllegung einer Einheit“.

Zum Löschen eines Marktakteurs muss der Benutzer Zugangsadministrator des MaStR-Zugangs sein, unter dem der Marktakteur registriert ist. Dies ist in der Regel für Ihren Benutzer erfüllt, wenn Sie den Marktakteur selbst registriert haben.

Zum Löschen eines Marktakteurs navigieren Sie als angemeldeter Benutzer zunächst über das Augensymbol in die Detailansicht des Marktakteurs. Wählen Sie dort rechts oben unter Weitere Aktionen die Funktion „Marktakteur löschen“. Sie werden dann aufgefordert, einen Grund für die Löschung auszuwählen. Das Löschen kann aufgrund des Tätigkeitsendes oder aufgrund einer Falschregistrierung erfolgen. Das Löschen erfolgt mit Abschluss des Löschdialogs.

Anlagenbetreiber können erst gelöscht werden, wenn diese keine Einheit mehr betreiben, die im MaStR registriert ist. Vor dem Löschen des Anlagenbetreibers müssen seine Einheiten als stillgelegt registriert werden. Die Stilllegung muss vom Netzbetreiber bestätigt werden; erst dann kann der Anlagenbetreiber gelöscht werden.